Softwarelizenz- und Nutzungsbedingungen der Conversion Maker GmbH

Diese Vertragsbedingungen werden zwischen der Conversion Maker GmbH, Beim Alten Ausbesserungswerk 4, 77654 Offenburg (im Folgenden „Conversion Maker“) und einem Nutzer bzw. Unternehmen (im Folgenden „Kunde“) geschlossen. Diese Vertragsbedingungen haben Geltung für Unternehmer im Sinne des BGB. Sie regeln u.a. das Vertragsverhältnis über die Bereitstellung und Nutzung der Softwareprodukte von Conversion Maker (im Folgenden „Software“) sowie die Nutzungsbedingungen, die Vergütung der Softwarenutzung, die Haftung und Gewährleistung seitens Conversion Maker, die gegebenen Obliegenheiten des Kunden und den Personen, welche die Software konkret nutzen (im Folgenden „Endnutzer“) sowie die Beendigung und Verlängerung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien, weiterhin die Nutzung von Daten durch die Verwendung der durch Conversion Maker bereitgestellten Software und sämtliche weitere, in den folgenden Paragrafen aufgelisteten Tatbestände für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden, Endnutzer und Conversion Maker.

§ 1 Vertragsgegenstand / Geltung

  1. Conversion Maker entwickelt und vertreibt Software für Unternehmer zur Website-Optimierung und -gestaltung. Die von Conversion Maker bereitgestellte Software, Conversion Maker AI nutzt hierbei mathematische Algorithmen, Modelle zur Messung von Aktivitäten auf Websites sowie künstliche Intelligenz (im Folgenden „KI“). Die Software ist modular aufgebaut es werden seitens Conversion Maker lediglich zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an den Kunden gewährt, ein Verkauf bzw. eine zeitlich unbeschränkte Nutzungslizenz wird seitens Conversion Maker nicht durchgeführt bzw. eingeräumt. Die Gewährung des entgeltlichen Nutzungsrechts erfolgt durch Einrichtung eines Zugangs zu der Software von Conversion Maker und den von dem Kunden gebuchten Modulen. Die jeweiligen Module können über die entsprechende Buchung von Teillizenzen zur Nutzung freigegeben werden. Eine Eigentumsübertragung an der Software und ihren Modulen an den Käufer findet nicht statt.
  2. Die Software selbst wird durch Conversion Maker betrieben und bereitgestellt, die Software wird hierbei auf von Conversion Maker verantworteten Servern betrieben. Der Zugang des Kunden erfolgt daher internetbasiert, eine lokale Installation auf Servern und / oder Endgeräten des Kunden erfolgt nicht (Software-as-a-service-Lösung).
  3. Der Nutzungsumfang des, für den Kunden eingerichteten Zugangs auf die Software von Conversion Maker richtet sich nach den Modulbeschreibungen und ergänzenden Modul-Lizenzbedingungen von Conversion Maker für die jeweiligen Softwaremodule, soweit vorhanden.
  4. Seitens Conversion Maker wird alleinig der Zugang zu der Software und den von dem Kunden gebuchten Software-Modulen geschuldet, ein bestimmter Erfolg durch die Nutzung der von Conversion Maker an den Kunden bereitgestellten Software ist demgegenüber nicht geschuldet.
  5. Die Generierung von z.B. sexuellen, rassistischen oder sonstigen strafrechtliche relevanten Inhalten ist verboten und führt ggf. zur Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen.
  6. Eine Bewertung der Geeignetheit eines Datenverarbeitungsergebnisses, welche die Software dem Kunden übermittelt, ist lediglich ein unverbindlicher Vorschlag. Conversion Maker haftet nicht für hieraus resultierende Ereignisse wie z. B. Klick- oder Besucherzahlen, Sichtbarkeit bei Internetsuchmaschinen, Verkaufs- oder Absatzerfolge, Conversionoptimierung. Etwaige Bewertungen der Software zur Geeignetheit von Texten und Gestaltungen sowie Optimierungsvorschläge sind daher unverbindlich, Conversion Maker haftet nicht für hieraus entstehende oder nicht entstehende Tatsachen und Folgen.
  7. Diese Softwarelizenz- und Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Conversion Maker. Etwaige AGB des Kunden haben für das zwischen den Parteien geschlossene Vertragsverhältnis und die damit verbundenen Rechtsbeziehungen keine Geltung und sind für Conversion Maker nicht verbindlich.
  8. Diese Softwarelizenz- und Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und Conversion Maker über Conversion Maker eigene Softwareprodukte und insbesondere auch für zukünftige Verträge und Rechtsgeschäfte. Ausgenommen hiervon sind etwaige, diese Software- und Lizenzbedingungen ergänzende Modul-Lizenzbedingungen.
  9. Conversion Maker gewährt dem Kunden keinen Konkurrenzschutz.

§ 2 Vertragsschluss / Vertragslaufzeit / Vergütung / Aufrechnung / Kostenloser Testzeitraum

  1. Angebote seitens Conversion Maker zum Abschluss eines Vertrages sind freibleibend.
  2. So der Kunde ein Angebotsformular von Conversion Maker bzw. eine entsprechende Website zur Buchung des Zugriffs auf die Software benutzt, stellt dies ein Angebot seitens des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über die entsprechend ausgewählten Software-Module dar. Ein Vertrag zwischen Conversion Maker und dem Kunden kommt erst durch Übersendung einer Auftragsbestätigung seitens Conversion Maker an den Kunden in elektronischer, oder Textform zustande bzw. durch das Freischalten eines entsprechenden Zugangs für den Kunden zu der Software von Conversion Maker. Die Einrichtung eines Nutzerkontos durch den Kunden bei Conversion Maker stellt noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
  3. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. So zwischen den Parteien nichts Anderes vereinbart worden ist, verlängern sich Vertragslaufzeiten nach Beendigung des jeweiligen Zeitraumes um den jeweiligen Zeitraum der Erstlaufzeit. Bei einer monatlichen Vertragslaufzeit ist, für eine Beendigung des Vertrags zum Ende des Monatszeitraumes, die Kündigung spätestens sieben Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Kunden in elektronischer Form bzw. Textform zu erklären. Bei einer jährlichen Vertragslaufzeit ist die Kündigung spätestens 90 Tage vor Ablauf der Laufzeit zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit ist der Tag des Zugangs bei Conversion Maker maßgeblich. Ein entsprechendes ordentliches Kündigungsrecht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit mit den vorausgeführten Kündigungsfristen steht sowohl dem Kunden als auch Conversion Maker zu.
  4. Die Vergütung der Softwarenutzung durch den Kunden erfolgt nach Wahlmöglichkeit von Conversion Maker durch Vorab-Abbuchung der vereinbarten Nutzungsvergütung für den jeweiligen vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraum von einem durch Conversion Maker zu bestimmenden Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay), wobei die Zahlungsabwicklung hierbei durch einen von Conversion Maker bestimmten Dritten erfolgt. So die Bezahlung durch Rechnung seitens Conversion Maker den Kunden angeboten wird, ist die Vergütung mit Zugang der Rechnung bei den Kunden unmittelbar zur Zahlung fällig. So ein Rechnungsausgleich nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang bei den Kunden erfolgt, gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es hierfür einer gesonderten Mahnung bedarf.
  5. Je nach Wahl von Conversion Maker kann das Bereitstellen der Software entweder durch Einräumung einer unternehmensbezogenen Lizenz erfolgen, oder einer nutzerbezogenen Lizenz. Bei Einräumung einer nutzerbezogenen Lizenz ist die Nutzung der Software auf die Anzahl der in der Lizenz enthaltenen Endnutzer des Kunden beschränkt. Bei einer unternehmensbezogenen Lizenz ist eine Nutzung innerhalb des Unternehmens des Kunden durch beliebig viele Endnutzer möglich. Die von Conversion Maker eingerichteten Zugänge sind stets auf den Kunden als Unternehmen beschränkt, eine Nutzung durch Tochterunternehmen sowie anderweitig mit dem Kunden gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen (z.B. gem. §§ 271 Abs. 2 HGB, 15 AktG) ist nicht gestattet.
  6. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung gegenüber Conversion Maker in Verzug, so ist Conversion Maker berechtigt, das hiervon betroffene Vertragsverhältnis mit dem Kunden fristlos zu kündigen und hiernach den Zugang des Kunden zu der Software zu sperren. Bei fehlgeschlagenen Vorauszahlungen (z.B. bei Rücklastschriften, Rückbuchungen im Charge Back Verfahren, fehlender Deckung eines PayPal Kontos etc.) wird Conversion Maker dem Kunden eine Nachfrist von mindestens sieben Tagen zur Zahlung der geschuldeten Vergütung setzen. Sollte die Frist sodann ablaufen, ohne dass ein Zahlungseingang erfolgt ist, kann Conversion Maker den Vertrag ebenfalls fristlos kündigen. Der Kunde befindet sich vom Zeitpunkt der Mitteilung an, dass die geleistete Zahlung fehlgeschlagen ist, in Verzug.
  7. Bei Verzug hat Conversion Maker ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber den Kunden, der Zugang des Kunden kann daher während der Dauer des Verzuges eingeschränkt oder gesperrt werden, ohne dass dies einen Mangel darstellen würde.
  8. Bei Softwaremodulen, deren Nutzung zugriffsbezogen bzw. vorgangsbezogen berechnet wird, erfolgt eine Abrechnung durch Conversion Maker monatlich unter Protokollierung der erfolgten Zugriffe bzw. den durchgeführten Datenverarbeitungsvorgängen, oder nach Wahl von Conversion Maker durch Vorauszahlung der vereinbarten Zugriffe bzw. Datenverarbeitungsvorgängen, sog. „Credits“. Hierbei entspricht die Nutzung eines Credits einem Datenverarbeitungsvorgang.
  9. Der Kunde kann lediglich mit solchen Forderungen gegen Conversion Maker aufrechnen, welche durch Conversion Maker anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
  10. Conversion Maker kann dem Kunden vor dem kostenpflichtigen Erwerb eines Nutzungszugangs einen zeitlich begrenzten, kostenlosen Testzugang anbieten. Der Kunde erhält während des Testzugangs einen limitierten Zugriff auf die Software von Conversion Maker. Bei einem Testzugang verfallen die von Conversion Maker bereitgestellten Zugriffsmöglichkeiten auf die Software nach Ablauf des kostenlosen Testzeitraumes. Jeder Kunde kann einen durch Conversion Maker gewährten Testzeitraum nur einmal nutzen, Conversion Maker darf Zugänge zu der Software jederzeit einschränken oder sperren, so festgestellt wird, dass ein Kunde mehrfach einen kostenlosen Testzugang in Anspruch nimmt. Nach Ablauf des Nutzungszeitraumes verfallen etwaige, noch nicht genutzte Zugriffsmöglichkeiten auf die Software. So infolge durch den Kunden kein kostenpflichtiger Zugang zu der Software gebucht wird, wird Conversion Maker nach drei Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu welchem der kostenlose Nutzungszugang begann, das Nutzerkonto des Kunden löschen.

§ 3 Einrichtung und Nutzer, Umfang der Software, Buchung von Softwaremodulen

  1. Conversion Maker stellt dem Kunden nach Vertragsschluss einen webbasierten Zugang zu der Software zur Verfügung. Der Kunde erhält hierbei nach Vertragsschluss entsprechende Instruktionen zur Einrichtung eines oder mehrerer Benutzerzugänge für die Steuerung und Verwaltung der Software.
  2. Der Kunde und dessen Endbenutzer haben sicherzustellen, dass entsprechende Zugangsdaten sicher aufbewahrt werden und nicht unberechtigt von Dritten benutzt werden können. Für den Fall, dass dem Kunden aufgrund einer nicht berechtigten Nutzung von Zugangsdaten ein Schaden entsteht, ist eine Haftung seitens Conversion Maker ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Fall, dass Zugangs- / Nutzungsdaten von unberechtigten Dritten entwendet werden, wenn der Grund hierfür in der Sphäre des Kunden liegt. Bei einer unbefugten Nutzung des Zugangs bzw. einer nicht von dem Vertrag gedeckten Mehrfachnutzung ist Conversion Maker berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
  3. Die Einrichtung der Software erfolgt gemäß der von Conversion Maker bereitgestellten Einrichtungshinweisen und Dokumentation, üblicherweise durch Verknüpfung der Website(n) des Kunden mit der Software. Der Kunde hat die Obliegenheit, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, damit eine ordnungsgemäße Verknüpfung mit dessen Website(s) erfolgen kann. Der Kunde ist verpflichtet, die Systemvoraussetzungen für etwaige notwendige Softwarekomponenten zu schaffen, welche zum Betrieb der Software von Conversion Maker notwendig sind und welche vor Vertragsschluss von Conversion Maker an den Kunden mitgeteilt werden. Dies kann insbesondere auch der Betrieb von Drittsoftware sein, welche für die Nutzung der Software notwendig ist, wie beispielsweise Google Analytics oder Shopify.
  4. Der Umfang der gebuchten Software ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Der Kunde hat die Obliegenheit, sich vor Vertragsabschluss über den Funktionsumfang der jeweiligen Softwaremodule zu erkundigen. Der von Conversion Maker geschuldete Funktionsumfang ergibt sich ausschließlich aus der im Angebot von Conversion Maker mitgeteilten Funktionsbeschreibung und den ggf. ergänzenden Modul-Lizenzbedingungen bzw. entsprechenden Verweisen seitens Conversion Maker.
  5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei einer Online-Buchung, sowohl für den erstmaligen Abschluss eines Vertrags mit Conversion Maker, als auch für Folge- / Zubuchungen, nur für den Kunden berechtigte Personen entsprechende Vorgänge durchführen.

§ 4 Obliegenheiten des Kunden bei der Nutzung der Software

  1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er für sämtliche Werke und Medien, wie z.B. Texte, Lichtbilder, Audio- und Videodateien, welche der Kunde im Zusammenhang mit der Software nutzt, nutzungs- bzw. verfügungsbefugt ist und diese rechtmäßig erworben hat bzw. besitzt. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass ein entsprechendes Nutzungsrecht auch für Veränderungen von Werken, Medien und sonstigen Rechten gilt, die durch Nutzung der Software verarbeitet werden. Dies gilt für alle Rechte, z.B. für Urheber-, Marken und sonstige Kennzeichen-, Eigentums- und Immaterialgüterrechte. Der Kunde stellt Conversion Maker von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, aufgrund von möglichen Verletzungen von Marken-, Urheber- und sonstigen (Immaterialgüter-) Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung von Werken und Medien und Rechten, welche der Kunde selbst oder durch Dritte, durch die Software von Conversion Maker verarbeitet bzw. verarbeiten lässt, insbesondere die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung / -verteidigung.
  2. Datenverarbeitungsergebnisse und -ausgaben der Software von Conversion Maker sind vor einer Nutzung in einer produktiven Umgebung des Kunden, sowie vor einer Veröffentlichung durch den Kunden, stets von dem Kunden händisch auf etwaige Fehler bzw. nicht erwünschte Ergebnisse hin zu überprüfen. Insbesondere ist der Kunde alleinig für die eingegebenen Daten und deren Geeignetheit / Qualität verantwortlich, mit denen eine Datenverarbeitung durch die Software stattfindet. Es wird ergänzend auf Ziff. 1.4 dieser Bedingungen verwiesen, ein bestimmter Erfolg ist durch Conversion Maker ist nicht geschuldet.
  3. Der Kunde ist dazu verpflichtet, für sämtliche Daten, welche mit der Software verarbeitet werden, entsprechende Backups durchzuführen um bei einem möglichen Systemausfall bzw. einer Fehlfunktionalität einem Datenverlust vorzubeugen. Dies gilt insbesondere auch für die Sicherung von Vorlagen und Entwürfen, welche mit der Software verarbeitet bzw. erzeugt werden, bzw. für die Sicherung vor Beginn der Datenverarbeitung durch die Software.
  4. Bei Mängelrügen bzw. Funktionsstörungen der Software erklärt sich der Kunde dazu bereit, Conversion Maker einen entsprechenden Zugriff auf das Benutzerprofil und den -zugang des Kunden sowie dessen Website(s) zu ermöglichen, und eine Auslesung sämtlicher Daten zu ermöglichen, welche zur Fehlerdiagnose notwendig sind.
  5. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine ausreichend schnelle Breitband -Internetverbindung für die Nutzung der Software bereitzuhalten, wobei für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software mindestens eine Bandbreite von 10 Mbit/s sowohl für Up- wie auch für Download zur Verfügung stehen muss. Des Weiteren hat der Kunde entsprechend geeignete Endgeräte für die Nutzung der Software zu benutzen, insbesondere hat er die Nutzung von aktuellen Webbrowsern mit den jeweiligen System- und Sicherheitsupdates sicherzustellen. Eine fehlerfreie Darstellung und Funktion der durch die Software bereitgestellten Web-Oberfläche wird seitens Conversion Maker lediglich bei Nutzung des Webbrowsers Google Chrome und anderen, auf der Engine Chromium basierten Webbrowsern gewährleistet.
  6. Sofern für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software bzw. für die ordnungsgemäße Datenverarbeitung die Verwendung von Cookies bzw. anderen Programmbestandteilen auf der / den Website(n) des Kunden notwendig ist, so hat der Kunde sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Implementierung auf der / den Website(n) des Kunden erfolgt. So für die Setzung entsprechender Cookies / Programmbestandteilen die Einwilligung des jeweiligen Website-Nutzers gesetzlich vorgeschrieben und / oder nach der Gestaltung der Website(n) des Kunden abgefragt wird, so haftet Conversion Maker nicht für, aufgrund einer fehlenden bzw. verweigerten Einwilligung des Website-Nutzers, unterbliebenen bzw. eingeschränkten Datenverarbeitung.
  7. Im Rahmen eines durch Conversion Maker gewährten kostenlosen Nutzungszeitraumes (§ 2 Ziff. 10) hat der Kunde die Obliegenheit, sämtliche Daten, welche er mit der Software während des kostenlosen Nutzungszeitraumes verarbeitet hat, vor Ablauf des kostenlosen Nutzungszeitraumes zu sichern. Insbesondere haftet Conversion Maker nicht für Datenverluste des Kunden, die infolge der bestimmungsgemäßen Löschung eines Nutzerkontos, nach Ablauf eines kostenlosen Nutzungszeitraumes, entstehen.
  8. Conversion Maker behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen. Conversion Maker darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

§ 5 Wartung und Updates

Conversion Maker behält sich vor, regelmäßig Wartungen der Software vorzunehmen, sowie Updates für die Software einzuspielen. Der Kunde hat keinen Anspruch gegen Conversion Maker auf die Durchführung von Updates und Produktveränderungen.

§ 6 Gewährleistung, Haftung und Verjährung

  1. Die Gewährleistung von Conversion Maker ist beschränkt auf die bestimmungsgemäßen Funktionen der zur Verfügung gestellten Software. Insbesondere haftet Conversion Maker nicht für die Erzielung eines bestimmten Ergebnisses bzw. eines bestimmten Erfolges.
  2. Conversion Maker wird entsprechende Anstrengungen unternehmen, um eine 99,0 prozentige Verfügbarkeit der Software sicherzustellen. Der vorgenannte prozentual genannte Zeitraum errechnet sich hierbei anhand des Zeitraums innerhalb eines Monats in Stunden und Minuten. Verfügbarkeit bedeutet die produktive Eingabe von Daten durch den Nutzer und die Datenverarbeitung durch die Software, sowie die Ausgabe eines Datenverarbeitungsergebnisses. Eine für die vorgenannte Zeitangabe relevante Verfügbarkeitsstörung ist dann gegeben, wenn eine Eingabe durch den Nutzer nicht innerhalb eines Zeitraumes von 15 Minuten verarbeitet werden kann.
  3. Sachmängel können nach Wahl von Conversion Maker durch Beseitigung des Mangels oder der Bereitstellung eines mangelfreien Datenverarbeitungsergebnisses nacherfüllt werden. Der Kunde hat vor der Geltendmachung weitergehender Rechte zumindest drei Versuche der Nacherfüllung durch Conversion Maker zu dulden. Besteht der Mangel in einer nicht gegebenen Verfügbarkeit der Software gemäß Ziff. 2, welche von Conversion Maker zu vertreten ist, kann der Kunde die geschuldete Vergütung, ausgehend von der geschuldeten Vergütung eines Monats, entsprechend mindern. D. h., dass der Kunde die Vergütung bei einer Verfügbarkeit der Software unter 99,0 % um ein Prozent mindern darf, bei der Verfügbarkeit unter 98,0 % um 2 % usw.
  4. Minderungen sind ausgeschlossen, so der Kunde sich in dem minderungsrelevanten Zeitraum in Zahlungsverzug gegenüber Conversion Maker befindet. Minderungen sind ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde in dem minderungsrelevanten Zeitraum nachweislich keinen Versuch unternommen hat, Datenverarbeitungsvorgänge mit der Software durchzuführen.
  5. Mängel sind von dem Kunden unverzüglich mindestens in Textform gegenüber Conversion Maker spätestens am dritten Werktag nach erstmaligem Auftreten des Mangels, anzuzeigen. Maßgeblich hierfür ist der Tag, an dem der Kunde erstmals den Mangel hätte erkennen können. Bei Verfügbarkeitsstörungen ist der Kunde dazu verpflichtet, eine entsprechende Dokumentation der jeweiligen Verfügbarkeitsstörung und deren Ausmaß anzufertigen und auf Verlangen an Conversion Maker vorzulegen. Der Kunde kann eine Minderung gemäß Ziff. 3 nur dann durchführen, wenn er gegenüber Conversion Maker eine solche Dokumentation vorlegen kann, wobei Conversion Maker das Recht hat, dem Kunden gegenüber dem Nachweis zu erbringen, dass eine von Conversion Maker verantwortete Funktions- / oder Verfügbarkeitsstörung nicht vorlag.
  6. Conversion Maker haftet dem Kunden gegenüber bei Vorliegen einer leicht-fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Conversion Maker selbst, seinen gesetzlichen Vertretern und / oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, welche die Erfüllung des Vertrages und dessen ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist bei solchen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, in der Regel ist dies die, für den betroffenen Zeitraum von dem Kunden geschuldete Vergütung. Bei einem Datenverlust besteht der typischerweise vorhersehbare Schaden in den notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung eines Backups durch den Kunden. Insofern wird insbesondere auf § 4 Ziff. 3 verwiesen. Im Übrigen ist die Haftung von Conversion Maker ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Arglist, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, für eine Haftung durch ein Produkthaftungsgesetz oder der Übernahme einer Garantie.
  7. Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt, der für den gesetzlichen Verjährungsbeginn maßgeblich ist, § 199 Abs. 1 BGB. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Arglist / Täuschung, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und bei Vorliegen einer Garantieerklärung durch Conversion Maker.
  8. Für Verbraucher gelten, abweichend von § 6, Ziff. 5 bis 7, die gesetzlichen Gewährleistungs- Haftungs- und Verjährungsregeln. Jedoch haftet Conversion Maker, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen einem Kunden gegenüber, der Verbraucher ist, bei Vorliegen einer leicht-fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (siehe Ziff. 6) durch Conversion Maker selbst, seinen gesetzlichen Vertretern und / oder Erfüllungsgehilfen, nur im Umfang des typischerweise vorhersehbaren Schadens, mit dem gerechnet werden muss. Diese für Verbraucher geltende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben, bei einer durch Conversion Maker garantierten Beschaffenheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  9. Während des kostenlosen Nutzungszeitraumes (vgl. § 2 Ziff. 10) haftet Conversion Maker, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen dem Kunden gegenüber wie ein Verleiher, §§ 599, 600, 606 BGB.

§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Conversion Maker richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Conversion Maker und dem Kunden unter Berücksichtigung der Datenschutzerklärung von Conversion Maker. Conversion Maker haftet nicht für etwaige datenschutzrechtliche Tatbestände bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die durch den Kunden in die Software eingespielt wurden. Ausgenommen hiervon sind vertraglich durch Conversion Maker übernommene datenschutzrechtliche Pflichten, beispielsweise im Rahmen von Auftragsverarbeitungen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verwendung der Software nach den jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorschriften die für den Kunden gelten, erfolgt. Insbesondere hat der Kunde dafür einzustehen, dass etwaige notwendige Tatbestände (z.B. Einwilligungen) seitens des Kunden vorliegen, für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Conversion Maker. Conversion Maker haftet nicht für etwaige Datenschutzverstöße aufseiten des Kunden und/oder des Endnutzers die durch die rechtswidrige Nutzung von Daten bzw. von Drittanwendungen durch den Kunden und/oder Endnutzer entstehen.
  2. Über den Vertrag und dessen Inhalt, sowie im Hinblick auf die Funktionalität der Software vereinbaren die Parteien eine Geheimhaltung dahingehend, dass beide Parteien nur befugten Personen entsprechende Informationen über den Vertrag selbst, die Software und deren Funktionsweise, sowie dem Zugriff auf den Zugang des Kunden zur Software einräumen. Eine entsprechende Weitergabe an Dritte darf nur unter der Voraussetzung der Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgen, wie z.B. zu Abrechnungs- und Rechtsverfolgungszwecken sowie zur Einrichtung der Software für den Kunden durch von ihm beauftragte Dritte. Gleiches gilt für entsprechende gesetzliche Vorgaben, z.B. zur Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten und bei entsprechender Einwilligung der anderen Partei.

§ 8 Nutzung von Datenverarbeitungsvorgängen zur Analyse und Verbesserung

Der Kunde räumt Conversion Maker während der Vertragslaufzeit das Recht ein, die Textverarbeitungsvorgänge des Kunden zu analysieren, welcher dieser mit der Software durchführt. Dieser Analyse dient der Weiterentwicklung und Verbesserung der Software, insbesondere der Verbesserung von KI-Komponenten in der Software. Hierbei kann insbesondere eine Textanalyse mittels maschinellen Lernens erfolgen, d. h. der Untersuchung von Texten auf bestimmte Eigenschaften, Muster und Gemeinsamkeiten.

§ 9 Sonstiges

  1. Gerichtsstand, für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz von Conversion Maker, so der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz von Conversion Maker.
  3. Sämtliche Ansprüche zwischen dem Kunden und Conversion Maker unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter dem Ausschluss des internationalen Privatrechts.
  4. So in diesen Softwarelizenz- und Nutzungsbedingungen die Textform oder elektronische Form vereinbart wird, ist stets auch die Schriftform zulässig.
  5. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt ergänzend: Die Kommission der Europäischen Union bietet eine Plattform zur Schlichtung von Streitigkeiten für Verbraucher bei außergerichtlichen Streitigkeiten mit einem Unternehmer an (https://ec.europa.eu/consumers/odr/). Conversion Maker ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle für Verbraucher teilzunehmen.
  6. Conversion Maker ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen aufgrund von Gesetzesänderungen und Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuändern. Diese Änderungen werden für den Kunden rechtsverbindlich, wenn dieser, nachdem er in elektronische Form bzw. Textform über jene Änderungen informiert worden ist, diesen nicht innerhalb eines Zeitraums von einem Monat in elektronischer Form bzw. Textform widerspricht. Hierbei kann Conversion Maker ausdrücklich eine AGB - Änderung im Nutzerkonto des Kunden hinterlegen.

Datum: 05. Januar 2023